Häufige Fragen
Genehmigung, Schnittzeiten, Haftung, Ablauf – kurz und ohne Umschweife beantwortet.
Die Fragen, die mir am Gartentor am häufigsten gestellt werden – mit ehrlichen Antworten statt Werbetexten.
Brauche ich in Leipzig eine Genehmigung, um einen Baum zu fällen?
Meistens ja. Die Leipziger Baumschutzsatzung schützt Laub- und Nadelbäume ab etwa 30 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe. Bei Obstbäumen liegt die Schwelle höher, nämlich bei etwa 100 cm. Zuständig ist das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Eine Fällung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit – auch im eigenen Garten.
Wann darf ich Bäume und Hecken schneiden?
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume und Hecken außerhalb des Waldes nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt werden – so steht es in § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Der Grund ist der Brutschutz. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt, und bei akuter Gefahr gibt es Ausnahmen.
Was kostet eine Baumfällung oder ein Baumschnitt?
Das hängt weniger von der Höhe ab als von der Zugänglichkeit und davon, ob der Baum frei fallen kann. Für eine Fällung bis etwa 10 m liegt die Spanne bei 300 bis 700 €, bei 10 bis 20 m mit Seilklettertechnik zwischen 700 und 1.800 €. Die Erstberatung vor Ort ist kostenfrei.
Wer haftet, wenn ein Ast auf ein Auto oder einen Passanten fällt?
Der Eigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus § 823 BGB und trifft Privatleute genauso wie Kommunen. Verlangt wird kein perfekter Baum, sondern nachweisliche Sorgfalt: regelmäßig hinsehen, erkennbare Mängel beseitigen, beides dokumentieren.
Wie oft muss ich meine Bäume kontrollieren lassen?
Einen festen Turnus gibt es nicht. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien stellen auf Alter, Zustand und Standort ab. Ein junger Baum in einer ruhigen Gartenecke braucht seltener einen Blick als ein Altbaum über einem Spielplatz oder Gehweg.
Braucht ihr eine Hubarbeitsbühne oder eine Zufahrt?
In den meisten Fällen nicht. Ich arbeite mit Seilklettertechnik und komme damit auch in Kronen, die für eine Bühne unerreichbar oder zu eng sind. Das schont zudem den Rasen, weil keine schweren Maschinen über das Grundstück fahren. Eine Stellfläche für Anhänger und Häcksler ist aber hilfreich.
Was passiert mit dem Schnittgut?
Wie Sie möchten. Stammholz kann als Brennholz liegen bleiben, das spart die Entsorgung. Soll alles verschwinden, wird vor Ort gehäckselt und abgefahren. Häckselgut lässt sich auch als Mulch auf Ihren Beeten verteilen.
Wie schnell seid ihr nach einem Sturm da?
Bei akuter Gefahr – abgebrochene, aber noch hängende Äste oder ein angerissener Stamm – rufen Sie am besten direkt an. Solche Einsätze schiebe ich dazwischen. Ist keine unmittelbare Gefahr im Verzug, vereinbaren wir einen regulären Termin.
Arbeitet ihr auch für Hausverwaltungen, Vereine und Kommunen?
Ja. Für größere Bestände erstelle ich Baumkataster und übernehme die wiederkehrenden Regelkontrollen, sodass die Verkehrssicherungspflicht nachweisbar erfüllt ist. Ausschreibungen nach ZTV-Baumpflege sind kein Problem.
Muss ich einen neuen Baum pflanzen, wenn ich einen fälle?
Wenn der gefällte Baum unter die Baumschutzsatzung fiel: in der Regel ja. Die Satzung verlangt Ersatzpflanzungen oder eine Ausgleichszahlung, abhängig von der Größe des entfernten Baumes und der Nutzung des Grundstücks. Bei der Sortenwahl berate ich Sie.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, um welchen Baum es geht. Auskunft am Telefon kostet nichts.